Das Energiesteuergesetz vom 15. Juli 2006 hat das bis dahin geltende Mineralölsteuergesetz abgelöst. Dieses Gesetz regelt die Besteuerung aller Energiearten fossiler Herkunft wie Mineralöle, Erdgas, Flüssiggas und Kohle sowie aller nachwachsender Energieerzeugnisse wie Pflanzenöle, Biodiesel, Bioethanol und synthetische Kohlenwasserstoffe aus Biomasse als Heiz- oder Kraftstoff in der Bundesrepublik Deutschland. Das Energiesteuergesetz ist ein Verbrauchssteuergesetz.
Die Energiesteuer beträgt:
Benzin: 65,45 Cent/Liter
Diesel: 47,04 Cent/Liter.
In diesen Werten ist die Ökosteuer enthalten.
Zuständig für die Erhebung der Energiesteuer sind die Hauptzollämter der Bundeszollverwaltung. Aus der Besteuerung der Energieerzeugnisse fließen jedes Jahr rund 40 Milliarden Euro in die Kassen des Bundes. Ein erheblicher Teil des Aufkommens aus der Mineralölsteuer wird für die Instandhaltung und den Straßenneubau verwendet. Es gibt aber keine generelle Zweckbindung bei den Einnahmen. So ist zum Beispiel auch ein erheblicher Teil für die Sanierung der gesetzlichen Rentenversicherung verwendet worden.
Die Ökosteuer wurde in insgesamt fünf Stufen von April 1999 bis Januar 2003 eingeführt. Die Ökosteuer besteuert nicht erneuerbare Energien und soll die Effizienz des Energieeinsatzes erhöhen. Die stufenweise Einführung der Steuer sollte die Verbraucher zu einem vernünftigen Umgang mit Ressourcen bewegen und zu einem Umdenken anregen. Regenerativen Energien wie Sonne-, Wind-, oder Wasserkraft werden nicht besteuert. Jeder der zum Beispiel sein Auto zur Tankstelle fährt und mit Benzin betankt zahlt auf jeden Liter Kraftstoff die Ökosteuer. Die Ökosteuer beträgt pro Liter Diesel oder Benzin 15,34 Cent und ist in der Energiesteuer enthalten. Der überwiegende Teil der Steuereinnahmen fließt in die Rentenkassen.
In Deutschland wird auf alle Warenverkäufe und Dienstleistungen die Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer genannt, fällig. Es gibt zwei unterschiedliche Sätze, den regulären zu 19% und den ermäßigten Satz zu 7%. Auf alle Kraftstoffe und deren Abgaben, somit auch die Öko- und Mineralölsteuer sowie EBV, werden 19% Mehrwertsteuer berechnet.
Rohöl und Erdölprodukte werden im Umfang von mindestens 90 Verbrauchstagen über ganz Deutschland verteilt eingelagert, damit Industrie und Verkehr in Deutschland im Falle einer Ölkrise nicht zusammenbrechen. Sollte Deutschland (das 98% seines Rohölbedarfs importiert) ganz oder teilweise von der Ölzufuhr abgeschnitten werden z. Bsp. durch defekte Pipelines, Unruhen in Nahost etc., dann kann auf diese Vorräte zurückgegriffen werden, um die Krise zu überbrücken. Diese Vorräte werden vom Erdölbevorratungsverband (EBV), einer Körperschaft des öffentlichen Rechts, mit Sitz in Hamburg verwaltet. Die Vorratshaltung verursacht natürlich Kosten (Pacht für Tanks und Kavernen, Verwaltungskosten, Kosten für Transport und Austausch der Ware etc.). Diese werden von den Mitgliedern des EBVs über Beiträge finanziert. Mitglied ist jedes Unternehmen, das gewerblich Erdöl oder Erdölprodukte nach Deutschland importiert oder in Deutschland Erdölprodukte herstellt. Aktuelle BeitragssätzeHinzu kommt die Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Erzeugnisgruppe 1 (Motorenbenzin, Flugbenzin, Flugturbinenkraftstoff auf Benzinbasis) 4,90 €/t (3,70 €/cbm) Erzeugnisgruppe 2 (Dieselkraftstoff, leichtes Heizöl, Leuchtöl, Flugturbinenkraftstoff auf Petroleumbasis) 3,79 €/t (3,20 €/cbm) Erzeugnisgruppe 3 (mittelschweres oder schweres Heizöl) 3,30 €/t Diese Beiträge sind somit Bestandteil der Kraftstoffkosten.